Piepenbrock unterstützt geringfügig Beschäftigte

Piepenbrock hat seinen Mitarbeitern in geringfügiger Beschäftigung für den Monat März 2020 freiwillige Sonderzahlungen in Höhe von 60 Prozent des entfallenen Lohns überwiesen, da diese in Zeiten von Corona kein Kurzarbeitergeld erhalten. Diese Regelung kann laut Arnulf Piepenbrock, Geschäftsführender Gesellschafter des Dienstleisters, nicht geduldet werden. Er fordert die Politik auf, unverzüglich nachzubessern. Während sozialversicherungspflichtig Beschäftigte

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