Bild: Piepenbrock Unternehmensgruppe GmbH + Co. KG
Bild: Piepenbrock Unternehmensgruppe GmbH + Co. KG

Piepenbrock unterstützt geringfügig Beschäftigte

Piepenbrock hat seinen Mitarbeitern in geringfügiger Beschäftigung für den Monat März 2020 freiwillige Sonderzahlungen in Höhe von 60 Prozent des entfallenen Lohns überwiesen, da diese in Zeiten von Corona kein Kurzarbeitergeld erhalten. Diese Regelung kann laut Arnulf Piepenbrock, Geschäftsführender Gesellschafter des Dienstleisters, nicht geduldet werden. Er fordert die Politik auf, unverzüglich nachzubessern. Während sozialversicherungspflichtig Beschäftigte einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben, gibt es diesen für knapp acht Millionen geringfügig Beschäftigte in Deutschland nicht. „Für geringfügig Beschäftige ist der Lohn besonders wichtig und häufig unverzichtbar. Fehlt dieses Geld, fehlt auch ein wichtiger Teil der Lebensgrundlage“, verdeutlicht Arnulf Piepenbrock.

Insbesondere vor dem Hintergrund, dass für diese Beschäftigungsform von Seiten des Unternehmens die höchsten Sozialabgaben gezahlt würden, sei es nicht nachvollziehbar, warum die Minijobber jetzt kein Kurzarbeitergeld erhalten.

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